Achtung Achtung!

Die ESH hat nun eine neue eigene Plattform (abrufbar im Menü unter "Enthinderung"). Auf absehbare Zeit wird jene Plattform aktueller gestaltet sein als diese hier.

Mehrfachanrechnung nach SGB9 §76

Die zuständigen Arbeitsagenturen können Behinderten eine Mehrfachanrechnung bezüglich der Behindertenpflichtplanstellen in einem Unternehmen zugestehen. Diese Einstufung kann auch nützlich für die Zahlung von Kindergeld für erwachsene Behinderte sein, ist jedoch keine zwingende Voraussetzung dafür. Die Kriterien sind im Gesetz wie folgt geregelt (§§ 76 und 72):

Zitat:
"(1) Die Bundesagentur für Arbeit kann die Anrechnung eines schwerbehinderten Menschen, besonders eines schwerbehinderten Menschen im Sinne des § 72 Abs. 1 auf mehr als einen Pflichtarbeitsplatz, höchstens drei Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zulassen, wenn dessen Teilhabe am Arbeitsleben auf besondere Schwierigkeiten stößt. Satz 1 gilt auch für schwerbehinderte Menschen im Anschluss an eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen und für teilzeitbeschäftigte schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 75 Abs. 2."

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__76.html

Zitat:
"(1) Im Rahmen der Erfüllung der Beschäftigungspflicht sind in angemessenem Umfang zu beschäftigen

  1. schwerbehinderte Menschen, die nach Art oder Schwere ihrer Behinderung im Arbeitsleben besonders betroffen sind, insbesondere solche,
    1. die zur Ausübung der Beschäftigung wegen ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend einer besonderen Hilfskraft bedürfen oder
    2. deren Beschäftigung infolge ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend mit außergewöhnlichen Aufwendungen für den Arbeitgeber verbunden ist oder
    3. die infolge ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend offensichtlich nur eine wesentlich verminderte Arbeitsleistung erbringen können oder
    4. bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 allein infolge geistiger oder seelischer Behinderung oder eines Anfallsleidens vorliegt oder
    5. die wegen Art oder Schwere der Behinderung keine abgeschlossene Berufsbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes haben,
  2. schwerbehinderte Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben."

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__72.html

Aufgrund von §72 d) sollte ein Autist in der Regel die Voraussetzungen erfüllen. Lehnt die Arbeitsagentur einen Antrag ab, kann Widerspruch und Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Meist tut dies das Unternehmen, das sich davon Vorteile erhofft.