Achtung Achtung!

Die ESH hat nun eine neue eigene Plattform (abrufbar im Menü unter "Enthinderung"). Auf absehbare Zeit wird jene Plattform aktueller gestaltet sein als diese hier.

Sonderregelungen der Fluggesellschaften für Autisten

Aktuell gibt es aufgrund von Anschlagsbefürchtungen Begrenzungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Flugverkehr. Dabei gibt es für autistische Passagiere Ausnahmen, die in den Bestimmungen der Fluglinien scheinbar teilweise auch nachzulesen sind. Auch allgemein sollte dies als Beispiel dafür genommen werden können, daß der genannte Aspekt der Barrierefreiheit (Mitnahme von vertrauten Nahrungsmitteln, wie Getränken) als "medizinisch begründet" oder "medizinisch notwendig" im Sinne solcher Bestimmungen bezeichnet werden kann, auch wenn in Bestimmungen Autisten nicht als Beispiel genannt werden:

Zitat:
"Erlaubte Ausnahmen gelten

[...]

wenn die Flüssigkeit während der Reise verbraucht wird und entweder für medizinische Zwecke oder aufgrund einer speziellen Diätserfordernis notwendig ist - dazu gehört auch Babynahrung. Reisende haben gegen Aufforderung die Authentizität der mitgebrachten Flüssigkeiten zu beweisen.

  1. Die Flüssigkeit wird während der Reise verbraucht, bezieht sich auf die gesamte Reise des Passagiers und ist nicht an die Dauer des Fluges gekoppelt. Ein Passagier, der einen einstündigen Flug nutzt, hat die Erlaubnis, Medikamente in der Menge von mehr als 100 ml oder die nicht im Beutel Platz haben, mitzunehmen (diese Menge reicht auch für eine längere Reise aus); falls der Reisende nicht das Risiko auf sich nimmt, diese Medikamente im registrierten Gepäck zu transportieren. SWISS empfiehlt, diese Auflage je nach persönlicher Situation grosszügig auszulegen.
  2. Die Flüssigkeit ist für medizinische Zwecke notwendig, bezieht sich auf flüssige Medikamente, die entweder ärztlich verschrieben oder rezeptfrei gekauft sind. Grundsätzlich sind Einschränkungen für rezeptfreie Medikamente (z.B. Nasensprays, Hustensaft, Lösungen für Kontaktlinsen) über die erlaubte Menge hinaus restriktiver, da diese nicht als 'überlebenswichtige“ Medikamente gelten.Zusätzlich sind auch Flüssigkeiten, die keine Medikamente aber für medizinische Zwecke notwendig sind, als Handgepäck erlaubt - Beispiele: Eis (für die Kühlung von z.B. Organen zur Transplantation eingesetzt), Blut oder Blutprodukte sowie 'normale' Flüssigkeiten, wenn deren Gebrauch medizinisch begründet ist (z.B. ein autistischer Passagier 'braucht' seine eigene Colamarke)."

Quelle: http://www.swiss.com/web/DE/services/baggage/carryon_baggage/Pages/faq.aspx