Achtung Achtung!

Die ESH hat nun eine neue eigene Plattform (abrufbar im Menü unter "Enthinderung"). Auf absehbare Zeit wird jene Plattform aktueller gestaltet sein als diese hier.

Urteil: Arbeitslose darf wegen Mietzahlungsverzug der ARGE aus der Wohnung geworfen werden

Welcher Arbeitslose kennt sie nicht, die geradezu typische und "rein zufällig" abschreckende Unzuverlässigkeit und mitunter rätselhaften Verhaltensweisen der ARGEn und Arbeitsagenturen eben auch wenn es darum geht Summen pünktlich und dauerhaft korrekt zu zahlen. Praktiker wissen, daß dies im Rahmen einer scheinbar systematischen Schikanepolitik fast gar nicht verhindert werden kann. Nun hat das LG Bonn in seinem Urteil vom 10.11.2011; Az. 6 T 198/11 entschieden, daß einer Arbeitslosen (unten "Beklagte" genannt) zu Recht gekündigt wurde, weil sie nicht beweisen konnte alles getan zu haben um die ARGE dazu zu bewegen die Miete pünklich zu zahlen.

Achtung: VdK-Mitgliedschaft bewirkt Verlust des Anspruchs auf Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe ist formal gesehen eine Form der Sozialhilfe. Wie wir wissen ist Sozialhilfe in Deutschland ganz klassisch immer nachrangig, wenn der Bedarf nicht aus anderen sozialrechtlich verwertbaren Quellen gedeckt werden kann (deswegen können Eltern Behinderter mit Assistenzbedarf ja auch in ihrem Testament durch Unachtsamkeit bekanntlich "dem Staat spenden" - was andererseits zur Folge hat, daß diese Erbschaften dann in einer Weise vermacht werden, die dem behinderten Kind keinen freien Zugriff darauf ermöglichen und es somit massivst gegenüber anderen Erben benachteiligen).

Bundestagspetition 26687

Wortlaut der ESH-Petition:

"Wer kann entscheiden, welches Leben lebenswert ist und welches nicht? Ärzte aufgrund ihres fachbedingt mangelnden sozialwissenschaftlichen Verständnisses gesellschaftlicher Prozesse nicht. Dennoch wird in D Eugenik vor allem durch Entscheidungen der Ärzte betrieben, z.B. im Rahmen von Ausschlußkriterien für Samenbanken. Aber was unterscheidet einen einzelnen "Schwarzen" von einem einzelnen Menschen m. "abstoßend wirkenden Entstellungen" abgesehen von kulturbedingten Einstellungen so grundlegend?

Die neuere deutsche Rechtsprechung zur rechtlichen Einsetzbarkeit von Emails

Seit einigen Jahren zeichnet sich eine zunehmende Akzeptanz von Emails auch in Bezug auf besondere Formerfordernisse, z.B. einer fristwahrenden Klageerhebung hin. Es empfiehlt sich jedoch wohl derzeit noch nicht ohne Not nur auf Emails zurückzugreifen, das Fax (als gewissermaßen günstigste Form des Einschreibens) ist insofern weiterhin der sichere und unproblematische Weg. Interessant ist diese Frage jedoch, wenn z.B. ein Widerspruch abgelehnt wurde, weil man diesen nur per Email eingereicht habe und das der Form nicht genüge. Dazu sei aus dem unten verlinkten Artikel zitiert:

Unser Stand beim lärmenden "Tag gegen Lärm"

In Burscheid im Bergischen Land fand am 25.04.2012 die zentrale Veranstaltung des Landes NRW zum "Tag gegen Lärm" statt, zu der mitten in der Woche relativ wenige Besucher und überwiegend Schulklassen mit ihren Lehrern den Weg fanden. Die ESH vertrat dabei die Interessen von Autisten als Fachleuten für Lärm in eigener Sache, weil Lärm ihnen schwerwiegende gesundheitliche Probleme bereiten kann.

Aber ach: Wie prüft man, wie laut die eigene Stimme ist?
Man lärmt und lässt das messen!

Offener Brief an Volker Beck (Grüne) zum Thema Menschenfeindlichkeit

"Keine Partei darf solch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit tolerieren"

Wie ich dem SPON-Artikel http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,826025,00.html entnehme, sind sie der oben zitierten löblichen Ansicht.

Wenn wir relative Kleinigkeiten beiseite lassen wie etwa die parteioffizielle Verwendung des Begriffs "Autismus" als Schimpfwort durch Frau Roth, fände ich es sehr interessant mit Ihnen zusammen zu überlegen, was genau denn eine solche untolerierbare gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit darstellt. Welche Maßstäbe sind hier angemessen?

Was Inklusion ist und was nicht

Noch immer findet der Leitsatz der Behindertenbewegung "Nichts über uns ohne uns" in Deutschland gerade in Bezug auf Autisten in der Praxis kaum Anwendung. Dieser Zustand ist in Zeiten der UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD) und ihren Wertvorstellungen schlichtweg unhaltbar geworden. Intellektuell meist eher schlecht als recht gestaltete Manöver der in Frage gestellten Kreise ignorieren gerne diese Tatsachen und argumentieren unter anderem auch sinnverfälschend mit den neuen Wertbegriffen wie "Inklusion" für ihre unhaltbaren und ethisch nicht mehr tragbaren Ansätze und versuchen so deren tatsächliche Bedeutung gegenüber der breiten Öffentlichkeit zu verschleiern.

Dieser Text versteht sich als Ergänzung, Bekräftigung und Konkretisierung der auf dieser Site bereits zu diesen Themen zu findenden Darstellungen. Er will nicht erneut Dinge umfassend anschaulich machen, die bereits anderswo erläutert wurden.

Unser "Stand" beim 3. Autismus-Kongress in Frankfurt 2012

Die ESH nahm als "Posterdozent" bei dem 3. Autismus-Kongress Frankfurt 2012 (in Kooperation mit dem Niederländischen „Nationaal Autisme Kongress – Rotterdam“ und dem „Internationalen Symposium zur Intervention bei autistischen Störungen“) teil und erntete dabei wohlwollende bis skeptisch-kontroverse Reaktionen.

Umfrage zum Stand der Einführung elektronischer Versorgungsamtsakten

Eigentlich könnte man davon ausgehen staatliche Stellen würden verantwortlich mit extrem sensiblen Daten wie Versorgungsamtsakten umgehen. Leider sieht die Realität derzeit so aus, daß staatliche Stellen völlig überfordert mit der Datensicherheit in elektronischen Systemen sind. Dieses Problem ist die letzten Jahre auch nicht geschrumpft, sondern eher gewachsen. Einerseits weil Hacker ihren Vorsprung immer weiter ausbauen, andererseits aber auch, weil staatliche Stellen unverdrossen weiter massenweise Daten in EDV-Systeme schaufeln, die eine Verbindung zum Internet besitzen.

Um den aktuellen Stand abschätzen zu können hat die ESH alle Datenschutzbeauftragten der deutschen Bundesländer zum Stand in Sachen elektronischer Versogungsamtsakte befragt.

Von Autismus bis Völkermord und/oder Welterbe - Mahnappell zum neuen Jahr

Bis heute ist die Interessenvertretung der Autisten eklatant unterentwickelt angesichts der Schärfe der bis heute nahezu unvermindert vorzufindenden Diskriminierungen gegenüber Autisten. Woran liegt das? Der Versuch einer Einordnung.

Es ist ein Phänomen. Wir stehen kurz vor einem neuen Völkermord. Aber die betreffende Minderheit interessiert das nicht. Obwohl diese Gefahr durchaus von Vielen erkannt wird, tut kaum jemand etwas dagegen. Ja nicht nur das, Aktivisten die sich über diese Situation vollkommen bewußt sind, ziehen sich immer wieder wegen kaum nachvollziehbarer Kleinigkeiten beleidigt ins Privatleben zurück. Was ist da los? Wie kann das sein? Es handelt sich doch eigentlich um intelligente und zu großen Teilen vernünftige Menschen?

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