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Kündigung

Urteil: Arbeitslose darf wegen Mietzahlungsverzug der ARGE aus der Wohnung geworfen werden

Welcher Arbeitslose kennt sie nicht, die geradezu typische und "rein zufällig" abschreckende Unzuverlässigkeit und mitunter rätselhaften Verhaltensweisen der ARGEn und Arbeitsagenturen eben auch wenn es darum geht Summen pünktlich und dauerhaft korrekt zu zahlen. Praktiker wissen, daß dies im Rahmen einer scheinbar systematischen Schikanepolitik fast gar nicht verhindert werden kann. Nun hat das LG Bonn in seinem Urteil vom 10.11.2011; Az. 6 T 198/11 entschieden, daß einer Arbeitslosen (unten "Beklagte" genannt) zu Recht gekündigt wurde, weil sie nicht beweisen konnte alles getan zu haben um die ARGE dazu zu bewegen die Miete pünklich zu zahlen.

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