Nehmen wir an, ein Autist begegnet einem Nichtautisten. Der Nichtautist erwartet die von ihm gewohnte mündliche Kommunikation und ständige Körperberührungen dabei. Der Autist wünscht sich die Trennung von gemeinsamer körperlicher Aktivität und fernschriftlicher Kommunikation. Sobald der eine seine Vorstellung einseitig durchsetzen will, strebt er danach den anderen zu behindern.
Das sollte doch jedem einleuchten? Nicht? Richtig, diese Darstellung ist falsch zuungunsten tatsächlich Behinderter.
Immer wieder versuchen vornehmlich Nichtautisten vom hochrangigen "Behindertenaktivisten" bis hin zum Angehörigen den Behinderungsbegriff abseits eindeutig gesellschaftlich relevanter Institutionen wie Behörden, etc. zu ihren Gunsten umzudeuten. Das läuft meist im Grunde darauf hinaus den Behinderungsbegriff ohne seine gesellschaftliche Komponente rein auf die Beziehung zweier Subjekte zu beziehen. Dabei ist der Behinderungsbegriff mit guten Gründen nur Minderheiten vorbehalten, die durch gesellschaftliche Behinderungen von gesellschaftlicher Teilhabe ausgegrenzt werden, direkt (durch Barrieren) oder indirekt (durch "ill-treatment", also eine Behandlung durch die Gesellschaft, die den Behinderten krank macht und auf diesem Weg Teilhabe behindert oder gar verhindert).
Diese gesellschaftliche Teilhabe besteht nicht im Umgang mit Familie Müller, sondern generell im Umgang mit Mitmenschen aus der Mehrheit und allen ihren funktionalen Segmenten (also nicht nur mit "Arbeitern", sondern auch mit "Akademikern"). Gesellschaftliche Teilhabe bezieht sich nicht auf jedes einzelne Glied der Gesellschaft direkt und konkret, sondern auf eine Anzahl von Gliedern. Wer als Teil einer großen Masse agiert, hat mehr Verantwortung. Und sofern viele einzeln Handelnde in einer Gesellschaft solche Diskriminierungen leben, muß der Staat eingreifen, da ein strukturelles gesellschaftliches Ungleichgewicht besteht, das eine Minderheit in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe erheblich benachteiligt.
Wenn manch einer auch in diesem Zusammenhang eine "Diktatur der Minderheiten" beklagt, kommt nicht nur die Verunsicherung der Mehrheit über die vielen Punkte an denen heutzutage Diskriminierungen bekämpft werden und gewohnte Abläufe in Frage stellen zum Ausdruck. Der Reflex einer Mehrheit, zu der in vielen inhaltlichen Punkten auch Vertreter der Minderheiten zählen, die selbst in anderen Punkten eigene Diskriminierungen erkennen. Es fehlt oft auch ein Verständnis für den Wert der Gleichberechtigung von Minderheiten anstatt einem plumpen Faustrecht der Mehrheit, zumal so gut wie jeder Mensch mehreren Minderheiten zugehörig ist.
Auch wenn die Herausbildung eines von der falschen medizinischen Herangehensweise grundlegend unabhängigen Behinderungsbegriffs noch auf sich warten läßt, kann man neben der Minderheitenrolle bereits weitere Voraussetzungen für das Vorliegen einer gesellschaftlichen Behinderung eines Individuums benennen. Dies ist das Kriterium der Dauerhaftigkeit (in Deutschland gesetzlich auf 6 Monate definiert). Dies ist vor allem noch das Kriterium der Unfreiwilligkeit. Manchen Gruppen treten wir aufgrund unserer Entscheidungen bei. Für behinderte Bevölkerungsgruppen trifft das nicht zu. Wenn jemand z.B. im Ausland die Landessprache nicht beherrscht, so wird er zwar gesellschaftlich ausgegrenzt, ist aber nach üblichen Verständnis nicht behindert, denn er kann sich im Prinzip jederzeit weiterbilden.
Wenn ein Nichtautist also gerne mündlich kommuniziert und sich unwohl fühlt, wenn er den Gesprächspartner nicht ständig antatschen darf, dann wird er durch Grenzziehung eines Autisten dagegen nicht selbst behindert. Denn in dieser Welt ist er nicht nur ein einzelnes Subjekt, sondern Teil einer ähnlich veranlagten Mehrheit und daher verpflichtet zu Rücksichtnahme auf den Vertreter der Minderheit, also in diesem Beispiel den Autisten. Denn es geht nicht nur um den Kontakt zwischen zwei Menschen, sondern um den Umstand, daß viele Nichtautisten als Gruppe barrierefreien Kontakt zu Autisten abblocken und so Autisten gesellschaftlich ausgrenzen. Wären es nur 5% der Nichtautisten, die so handeln würden, wäre der Einzelfall keine Behinderung. Da aber 90% der Nichtautisten mehr oder weniger schwerwiegend so handeln ist dieses Verhalten kein reines Verhalten einer Einzelperson mehr, sondern Teil gesellschaftlicher Diskriminierung, die ein Unrecht darstellt.