Möglichst ruhige und sichere Wohnbedingungen sind für Autisten sehr wichtig und im Elternhaus oft nicht gegeben. Daher kann es sich als ALG2-Empfänger und Autist lohnen einen Umzug zu beantragen, auch wenn man noch nicht 25 Jahre alt ist und wegen dem ALG2-Bezug normalerweise noch bei den Eltern leben müsste. Bei Sozialhilfebezug (in geringem Maß erwerbsfähig) gilt diese Regelung nicht. Wenn es Probleme beim Auszug wegen der untern zitierten Regelung gibt - die ESH hilft.
Selbsthilfe
Eingliederungshilfen
Verfasst von 55555 am 16. August 2008 - 17:13Im SGB12 §53-60 werden die Ansprüche von Sozialhilfeempfängern auf behinderungsbedingte Eingliederungshilfen geregelt. Die Leistungen können im Rahmen eines Persönlichen Budgets in Form von Geld oder Gutscheinen ausgezahlt werden.
Haushaltshilfe bei ALG2 und Sozialhilfe
Verfasst von 55555 am 16. August 2008 - 17:11Der gesetzliche Anspruch auf Haushaltshilfen wurde für Empfänger von ALG2 im Urteil LSG NRW L 20 B 9/05 SO ER bestätigt. Wenn die Haushaltshilfe nicht durch den ALG2-Satz zu bezahlen ist, gilt ergänzend das SGB12. Für Empfänger von Sozialhilfe besteht der Anspruch ebenso.
Mehrbedarf bei Wohnraum
Verfasst von 55555 am 16. August 2008 - 17:10Behinderungsbedingt kann ein Mehrbedarf an Wohnraum bewilligt werden. Bei ALG2 scheinen die Kreise oder Gemeinden gerne zunächst eigene pauschale Werte zu erstellen, weswegen sich derzeit auf dieser Ebene kein einheitliches Bild bietet. Bewilligt werden manchmal 10qm mehr oder auch 15qm. Diese Werte auf denen diese regionalen Ämter meist vehement beharren sind nicht unbedingt rechtmäßig.
Mehrbedarfe
Verfasst von 55555 am 16. August 2008 - 17:08Als Ausgleich für autismusbedingte Nachteile bestehen unter bestimmten Umständen Ansprüche auf Mehrbedarfe. Sozialhilfeempfänger mit Merkzeichen G können so pauschal einen Zuschlag von 17% auf den ihnen persönlich zustehenden Regelsatz erhalten. Diese 17% bekommen laut dem folgend zitierten Schreiben auch Empfänger von ALG2, welche Merkzeichen G besitzen und theoretisch aufgrund des Alters oder voller Erwerbsminderung ohne Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse Anspruch auf Grundsicherung hätten:
Kindergeld für behinderte Erwachsene
Verfasst von 55555 am 16. August 2008 - 16:52Autisten, die wegen ihrer Behinderungen außerstande sind ihren Lebensunterhalt zu bestreiten sind Kinder nach §32 EStG: Dementsprechend ist den Eltern für sie Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zu gewähren. Das Kindergeld kann auf Antrag auch dem Autisten selbst ausgezahlt werden. Kindergeld ist rechtlich gesehen übrigens zu großen Teilen ein Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern und keine Sozialleistung.
Vergünstigungen nach EStG für Angehörige
Verfasst von 55555 am 16. August 2008 - 16:51Es bestehen auch verschiedene Möglichkeiten für Angehörige von Autisten im Steuerrecht Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Im Prinzip gilt das für alle oben beschriebenen Steuervergünstigungen gemäß §33 EStG auf Antrag, die auch Autisten selbst bei der eigenen Steuererklärung geltend machen können. Das Kriterium für eine Übernahme solcher Kosten ist, daß die betreffende Person sich den nachzuweisenden Aufwendungen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann.
Mehrfachanrechnung nach SGB9 §76
Verfasst von 55555 am 16. August 2008 - 16:42Die zuständigen Arbeitsagenturen können Behinderten eine Mehrfachanrechnung bezüglich der Behindertenpflichtplanstellen in einem Unternehmen zugestehen. Diese Einstufung kann auch nützlich für die Zahlung von Kindergeld für erwachsene Behinderte sein, ist jedoch keine zwingende Voraussetzung dafür. Die Kriterien sind im Gesetz wie folgt geregelt (§§ 76 und 72):
Merkzeichen H
Verfasst von 55555 am 16. August 2008 - 16:39“H” bedeutet hilflos. Autisten steht es seit Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlage VersMedV im Jahr 2009 bei GdS ab 50 bis zum 18. Geburtstag gemäß VersMedV Anlage zu §2, Teil A, 5 d) bb) zu, danach wird individuell geprüft:
“Bei tief greifenden Entwicklungsstörungen, die für sich allein einen GdS von mindestens 50 bedingen, und bei anderen gleich schweren, im Kindesalter beginnenden Verhaltens- und emotionalen Störungen mit lang andauernden erheblichen Einordnungsschwierigkeiten ist regelhaft Hilflosigkeit bis zum 18. Lebensjahr anzunehmen.”
Merkzeichen RF
Verfasst von 55555 am 16. August 2008 - 16:37“RF” bedeutet rundfunkgebührenbefreit. Autisten erfüllen die Voraussetzungen für RF, wenn sie wegen Reizüberflutung, daraus entstehendem Leiden und Unfähigkeit der Veranstaltung halbwegs zu folgen nicht in der Lage sind öffentliche Veranstaltungen unter zumutbaren Bedingungen zu besuchen. In den meisten Broschüren steht, daß dies für alle Veranstaltungen gelten muß, was jedoch von der Rechtsprechung nicht geteilt wird und somit eine Falschinformation ist. Aus einem Urteil hierzu, das sinngemäß Aufschluß über die anzulegenden Maßstäbe gibt: