“Das Eurozylinderschloss und der Euroschlüssel stellen seit 1986 ein europaweit einheitliches Schließsystem für behindertengerechte Anlagen, die mittlerweile nahezu flächendeckend in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu finden sind, dar. Jeder, der im Besitz eines Euroschlüssels ist, kann diese Einrichtungen betreten und nutzen. Es handelt sich beispielsweise um Behindertentoiletten in Städten, öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen, Autobahnraststätten, Hochschulen, Freizeitanlagen, Kaufhäusern etc.”
Selbsthilfe
Euroschlüssel
Verfasst von 55555 am 14. August 2008 - 14:43Gelbe Armbinde als Enthinderungssignal im Straßenverkehr?
Verfasst von 55555 am 14. August 2008 - 14:41Fast jeder kennt sie, die gelben Armbinden mit drei schwarzen Punkten. Viele glauben, daß es sich für ein spezielles Zeichen für Blinde handelt, doch das stimmt nicht (Zitat FeV):
“§ 2 Eingeschränkte Zulassung
Barrierefreie Kommunikation
Verfasst von 55555 am 14. August 2008 - 14:39Auch Autisten haben Rechte, die Kommunikation in manchen Bereichen erleichtern sollen. Im Folgenden betrifft dies den Anspruch auf “andere geeignete Kommunikationshilfen” wie es der Gesetzgeber unten nennt, wenn auch in der KHV §3 nur gestütze Kommunikation bei “autistischen Störungen” explizit aufgeführt wird, für welche die Kosten vom Amt übernommen werden.
Familienversicherung für erwachsene Behinderte in der GKV
Verfasst von 55555 am 14. August 2008 - 14:36In ähnlicher Weise wie beim Kindergeld nach EStG können Eltern, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung (und analog in der gesetzlichen Pflegeversicherung) versichert sind, die Fortsetzung der Familienversicherung wegen einer Behinderung auch über die üblichen Altersgrenzen hinaus beantragen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist SGB5 §10:
“(2) Kinder sind versichert [...]
Hinterbliebenenversorgung nach BeamtVG und SVG (sowie SGB7)
Verfasst von 55555 am 14. August 2008 - 14:34Autisten, die nicht ihren Lebensunterhalt zu erwirtschaften in der Lage sind und die Kinder von verstorbenen Beamten oder Soldaten sind, haben analog zum erwähnten Kindergeldanspruch prinzipiell auch Anspruch auf Halbwaisen- und Vollwaisenrente und zwar hier gemäß BeamtVG §61 und SVG §59 (im Wesentlichen gleichlautend):
Feststellungsverfahren nach SGB9
Verfasst von 55555 am 14. August 2008 - 14:18Für die Durchführung eines solchen Verfahrens sind die Versorgungsämter zuständig, die allerdings nicht überall auch so heißen. Als Ergebnis kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden, sofern ein Grad der Behinderung (GdB) von über 50 festgestellt wird.