Achtung Achtung!

Die ESH hat nun eine neue eigene Plattform (abrufbar im Menü unter "Enthinderung"). Auf absehbare Zeit wird jene Plattform aktueller gestaltet sein als diese hier.

Schulische Inklusion = Illusion? Wie Kinder und Eltern von Schulen und Behörden drangsaliert werden

Passen Sie sich an, oder Sie kriegen meine "Inklusion" zu spüren! So schallt es von Nord bis Süd vielen Eltern entgegen, die es wagen wollen, ihre autistischen Kinder an Regelschulen artgerecht beschulen zu lassen, ohne dass diese gesundheitlich verletzt werden.

Im Sommer 2013 entging es den Landesrechnungshöfen nicht, dass dreimal mehr Kinder auf Förderschulen „entsorgt“ wurden, als im Durchschnitt in den letzten Jahren und dieses im Wissen darum, dass künftig Förderschulen geschlossen würden.

In Kenntnis, dass die Gesetze zur Inklusion schon einige Jahre in der Diskussion waren, wurde vor der Verabschiedung in manchen Bundesländern noch schnell "reiner Tisch gemacht" und an sogenannten runden Tischen unter Zuhilfenahme von psychologischen Schulberatungsstellen, zugelassenen Kinderärzten und Kinderpsychiatern, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Mitarbeitern von Jugendämtern und Schulbehörden über Eltern und Kinder regelrecht Gericht gesessen. Denn anders kann man die Situation nicht beschreiben, in die manche Eltern mit psychologischen Tricks gebracht wurden und immer noch werden: Einer gegen 10.

Das macht manche Eltern so klein und duckmäuserisch (wenn man ihnen nicht sogar das schulische Erziehungsrecht durch Bestellung eines Ergänzungspflegers entzogen hat, wenn sie sich ohne angemessene Argumentationshilfe und Unterstützung der ESH weigern, ihre Kinder "umerziehen" zu lassen), dass sie nach einer Bearbeitung durch eine solche Front von Gutmeinenden aus Angst den übelsten Praktiken zustimmen, um sich mit denen gut zu stellen, die das Geld für Förderung vergeben. Summen, die überdies manche Eltern offenbar in Versuchung führen das Kindwohl nicht mehr ganz an oberster Stelle anzusiedeln. Wenn denn Protokolle solcher Besprechungen angefertigt werden, werden sie oft den Eltern nicht zur Verfügung gestellt oder wesentliche Teile geschönt. Eingespielten Missbrauch muß man das nennen.

Und auch sonst gibt es kaum Schriftliches in der Kommunikation mit Erziehungsberechtigten. O-Ton: „damit Sie nicht zu einem Anwalt gehen können“. Denn weil Verwaltungsvereinfachungsgesetze dazu verpflichten, Gerichtsverfahren zu vermeiden, lassen sich manche Schulbehörden und Sozial-/Jugendämtern was „Umgehendes“ einfallen. Wenn niemand bereit ist, mit den Eltern, die durch die Inklusionsgesetze gestärkt wurden, zu kooperieren, wie es die Schulgesetzgebung klar fordert, dann darf nichts Schriftliches hinterlassen werden, um keine Angriffspunkte zu liefern.
Übelste Verleumdungen sind der ESH bekannt bzw. angezeigt worden, aber meist mündlich ausgesprochen und auf dem Boden von Rechtsbeugungen und Rechtsbrüchen, wie sie kaum vorstellbar sind, werden dann hochsensible autistische Kinder beschult, was allein als Barriere reicht, Kinder zu Leistungen unfähig zu machen. Anstatt sich auf Kompetenzen zu konzentrieren und den empfindsamen Kindern Barrieren aus dem Weg zu räumen, werden "Gewaltprotokolle" geführt, die nicht selten darin münden, dass Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden können, die eine Möglichkeit der Abschiebung an ein Förderzentrum darstellen. Das ist schlicht und einfach Mobbing, begleitet von inoffiziellen Aussagen mancher Lehrer, daß man die lästige Inklusion zum Scheitern bringen wolle, indem man sie absichtlich möglichst schlecht umsetzt und dann gegenüber der Politik so tut als hätte man alles getan und es würde trotzdem nicht funktionieren, leider leider.

Wenn Eltern sich dann eine Eigeninteressengemeinschaft wie die ESH als Unterstützung an ihre Seite holen, die zu Autismus aus Sicht von Autisten informiert, dann greifen vielfach die Seilschaften noch enger:

Einigen Eltern wird zunächst schlichtweg untersagt, Mitarbeiter der ESH als Terminbegleiter mitzubringen (wovon die ESH sich nicht abhalten lässt), obwohl die Schulgesetzgebung zum Ausdruck bringt, dass alle, die zum Wohle des Kindes beitragen, miteinander nach einem guten Weg suchen sollen. Auch solche Blockadehaltungen haben natürlich in Beschwerdeverfahren keinen Bestand.

Andererseits ist seit Jahren üblich, Personal aus Autismustherapiezentren als „Fachleute“ hinzuzuziehen, von denen Autisten deutlich sagen, dass sie nicht die Interessen von Autisten vertreten sondern als unternehmerisch agierende Anbieter finanzielle Eigeninteressen und daneben im Zweifel Elterninteressen unterstützen. Da drängt sich der Verdacht auf, dass zweifelhafte Gründe für die Zusammenarbeit von Jugend-/Sozialämtern und Schulbehörden vorliegen. In diesem Zusammenhang darf gefragt werden, was Körperschaften dazu bewegt, gegen die geltende Rechtsprechung zu verstoßen oder warum sie keinen Kontakt mit Interessenvertretungen der Autisten (disabled people organisations) aufnehmen, sondern Aufträge an „Therapie-Wirtschaftsunternehmen“ vermitteln, die auch banale Korruption in Behörden als denkbar erscheinen läßt? Die ESH verlangt Transparenz hinsichtlich der Zuweisungen von Kindern an Autismustherapiezentren als Kunden, die Stundensätze bis zu 100,00 EURO abrechnen für Leistungen, die Autisten lebenslang schaden können, weil sie Dressur darstellen und Kompetenzen nachhaltig zerstören können (siehe dazu auch die diversen Artikel zu dieser Thematik auf dieser Plattform). Körperliche Unversehrtheit und Entfaltung der Persönlichkeit sind Grundrechte, die häufig vom "Fürsorge"apparat um autistische Kinder mit Füßen getreten werden!

Die ESH stellt sich die Frage, was gegen ihre Gesundheit abgerichtete Autisten so attraktiv macht, dass man wider besseres Wissen und Beratung von Betreffenden Leid über eine Minderheit bringt? Und das vor dem Hintergrund der leidvollen Geschichte von Autisten im sogenannten 3. Reich. "Erfasst, verfolgt, vernichtet". http://www.bundestag.de/kulturundgeschichte/ausstellungen/parl_hist/erfasst_verfolgt_vernichtet/index.jsp
Ist denn tatsächlich nichts dazu gelernt worden? Von Diktaturen weiß man, dass gebrochene Menschen zu allem Ja und Amen sagen und gut zu händeln sind.

Aber Inklusion heißt nicht, menschliche Marionetten denen die Einforderung wesentlicher Grundrechte abdressiert wurde ohne Schaffung von Barrierefreiheit in Schulklassen einzugliedern, sondern kleine Personen in ihrer Besonderheit mit allen anderen gemeinsam zu beschulen. Autisten müssen im Rahmen des Rechts auf Bildung ihren persönlichen Lernrhythmus nehmen dürfen, um das Leben kennen zu lernen, ihre Selbstbestimmung erfahren zu können und sich ins Leben einzufinden, ohne Schaden zu nehmen. Eine Gesellschaft, die Autisten verbiegen will, setzt sich dem Verdacht aus, neue „Nickneger“ haben zu wollen.

Wenn aber die gesellschaftliche und gesetzliche Entwicklung den Interessen von Schulleitern, Lehrern und Elternschaft entgegen steht, wenn sie keine mentale Unterstützung vor Ort erhalten, dann wird sich leider in der Praxis immer noch häufig am Kind und seinen Eltern ausgelassen. Aus den Notizen der AG Schule der ESH:

  • Manche Schulräte vergeben Eltern autistischer Kinder keine Sprechstunde
  • Eltern werden in Beratungstermine geknebelt, die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Schulpsychologen darstellen
  • Für autistische Kinder werden Förderbedarfe mithilfe falscher Tatsachenschilderungen (gerne auch sachlich falsche Aufführung von Folgen mangelnder Barrierefreiheit als persönliches Fehlverhalten) hochgeschraubt, um damit fehlende Lehrerstellen aufzustocken etc.
  • Autistische Kinder werden an Privatschulen mit Schulordnungen gedrängt, die gegen geltendes Schulrecht verstoßen und die Schulbegleiter als Vasallen der Schule sehen, die Eltern keine Rückmeldung geben sollen. Wenn diese Schulbegleiter dann nicht im Sinne der Schule funktionieren, dann werden die Eltern unter Druck gesetzt und in Bezugnahme auf das Hausrecht Schulbegleiter vom Schulgelände verwiesen.

Auch wenn das kaum zu glauben ist, es gehört zum Alltag der ESH in der Begleitung autistischer Kinder. In vielen Beschulungserlebnissen autistischer Kinder gibt es bereits in der Grundschulzeit bis zu 20 Rechtsbrüche, die Eltern um des lieben Frieden willens durchgehen lassen.

Aber den Eltern muss klar und deutlich werden, dass sie sich mit jeder Duldung solcher unmenschlichen und in stundenlangen Gesprächen durch alle Beteiligten schön geredeter Umstände aktiv am Leiden ihrer autistischen Kinder beteiligen und deren Situation deutlich verschlimmern.

Wenn die ESH angefragt wird, die Interessen der Kinder zu vertreten, wird bei Bedarf auch vor Ort aufgeklärt und eine gute Lösung für das Kind angestrebt. Wenn sich herausstellt, dass hinter den Kulissen von Beteiligten (Schulen, Schulbehörden, Elternvertretern, schulpsychologischen Diensten, wirtschaftlicher Jugendhilfe, Jugendämtern etc.) ein falsches Spiel gespielt wird und hinter dem Rücken der betreffenden Eltern weitere massiv gesundheitsschädigende Maßnahmen für das Kind geplant werden, wird Eltern von der ESH der Klageweg empfohlen, um dem Leiden des Kindes ein Ende zu setzen.

Da manche Eltern sich von freundlichen Erklärungen an runden Tischen täuschen lassen, geben sie manchmal ihre Pläne auf und sind dann schockiert, wenn die Vorhersagen der ESH ihre Kinder betreffend eintreffen. Leider ist auch zu beobachten, dass eingeschaltete Rechtsanwälte den Auftrag der Eltern ausnutzen, nicht von Rechtsschutzversicherungen abgedeckte Leistungen anzubieten, indem sie sich als "Vermittler" betätigen. Neben der eingehenden Privatrechnung über die dadurch entstandenen Kosten ist auch festzustellen, dass den Auftraggebern gelegentlich von den Anwälten sogar Vorwürfe gemacht werden, sie seien nicht verbindlich genug, von deren mangelhaften Kenntnissen in Schul- und Inklusionsrecht ganz abgesehen.

Für die ESH galt es den Rahmen der Begleitung autistischer Kinder zu überdenken, insbesondere, wenn Eltern die ESH zwar als Tippgeber nutzen, letztlich aber ihre eigenen Entscheidungen treffen, die aus Sicht der ESH nicht immer geeignet sind, im Einzelfall dem autistischen Kind gerecht zu werden. So war und ist die ESH gezwungen, eine Zäsur zu setzen:

Die AG Schule begleitet nur noch in Fällen, in denen nach einer Erstberatung gemeinsam Ziele festgelegt werden. Im Fall dass Eltern durch ungeeignete und nicht abgesprochene Eigeninitiativen oder nur selektive Weitergabe von aktuell relevanten Unterlagen eine angemessene Durchsetzung vereiteln, beendet die ESH ihre Arbeit, um sich auf die Fälle in erforderlichem Maße konzentrieren zu können, in denen die Rahmenbedingungen ein gutes Vorgehen möglich machen. Es ist auch für uns sehr unbefriedigend als eine Art Lückenbüßer der eigenen Geheimagenda der Eltern immer wieder Folgen von Handlungen die gegen unseren ausdrücklichen Rat vorgenommen wurde "dem Kind zuliebe" ausräumen zu sollen.

Es soll aber abschließend nicht versäumt werden, eine Lanze für diejenigen zu brechen, die Inklusion als wichtigen Meilenstein im Umgang mit kleinen und großen Menschen erkennen. Es ist eine zunehmende Offenheit zu spüren, zum Wohle des Kindes Betreffende mitwirken zu lassen.
Die Erklärungen der ESH verhallen nicht ungehört.

  • es gibt Schulleiter, die Kinder annehmen, wie sie sind und auch ihre Kollegien gut führen und unterstützen,
  • es gibt LeiterInnen von Jugendämtern, die sich mit ihren Mitarbeitern auf einen neuen Weg begeben und neue Medien (für die Beschulung von Autisten geeignete Technik) im Rahmen der Eingliederungshilfe finanzieren,
  • es gibt Schulräte/schulfachliche Dezernenten, die bereit sind sich Unbekanntem zu öffnen und autistischen Kindern einen barrierefreien Platz in den Schulen zu bereiten und auch die technischen Erfordernisse im Rahmen der Nachteilsausgleiche zu genehmigen,
  • es gibt Berater, die Eltern eine gute Unterstützung sind, kompetenzorientiert arbeiten und die Erkenntnisse der disability studies und die Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention auf Augenhöhe umsetzen,
  • es gibt Förderlehrer an Regelschulen, die keinen Förderbedarf konstruieren, um ihre berufliche Position zu Lasten behinderter Kinder zu untermauern sondern einzig das Kindeswohl im Auge haben und mit Eltern gemeinsam Förderpläne erarbeiten,
  • es gibt Eltern autistischer Kinder, die begriffen haben, dass Elternverbände und deren Beratungsangebote immer nur die Sicht von Nichtautisten darlegen können und die bereit sind, von Autisten zu lernen, ihr Kind zu verstehen und zu akzeptieren, dass es einen anderen Weg nehmen muss, um glücklich sein zu können,
  • es gibt Eltern und Elternvertreter in Schulklassen, die es für ihre eigenen Kinder als wertvoll ansehen, dass Klassenkameraden und Schulfreunde anders sind als andere, aber bereichernde Menschen sind, die man nicht missen möchte in der sozialen Gemeinschaft Schulklasse.

Dass Onlinebeschulung an Regelschulen für Autisten barrierefrei ist und ihnen erheblich bessere Möglichkeiten von Teilhabe einräumt, wird von Lehrern leider immer noch überwiegend ignoriert. Nun denn, wenn für diesen Mangel an Bereitschaft als Preis kleine Menschen nicht heil bleiben dürfen und ihnen Chancen verbaut werden, dann darf der Leser sich seinen Teil denken. Wie sagte die Sachbearbeiterin der wirtschaftlichen Jugendhilfe in einer großen Stadt mit unrühmlicher Vergangenheit sinngemäß: „Die Stadt zahlt nur, wenn der kleine Autist sich ihren Forderungen anpasst.“

Trotz all dieser noch zu beobachtenden Widrigkeiten: Wenn Eltern engegiert, ehrlich und offen mit uns zusammenarbeiten ist die Onlinebeschulung in Regelklassen erreichbar.