55555:
Ich möchte hiermit die Einberufung einer Mitgliederversammlung anstoßen, welche die folgenden Themen erörtern und Satzungsänderungen dazu beschließen soll. Dazu muß noch ein weiteres Mitglied sich diesem Begehren anschließen um die 10%-Marke zu erreichen, die für eine Einberufung erforderlich ist.
Themen:
1.)
Ich schlage schonmal vor §7 a) ac) wie folgt zu ändern:
ac) der Vereinsvorstand aufgrund Mehrheitsbeschluß aller Vereinsvorstände, ein Vorsitzender der Controllinginstanz ...
ac) der Vereinsvorstand aufgrund Mehrheitsbeschluß aller Vereinsvorstände
ad) ein Vorsitzender der Controllinginstanz ...
(das korrigiert eine formale Unsauberkeit)
2.)
Festlegung von Vereinssitz und Vereinzzielen, welche bisher noch offengelassen wurden.
3.)
Änderungsvorschlag:
§ 8 Stimmrechte(1) Vereinsmitglieder sind im Rahmen der Organe des Vereins, ausdrücklich auch der Mitgliederversammlung neben den sonstigen diesbezüglichen Voraussetzungen der Organe hinsichtlich der Stimmrechte nur stimmberechtigt, wenn sie einen "Grundkurs" absolviert haben und die Mitgliederkommission nach einem Interview zugestimmt hat. Diese Maßnahme soll sicherstellen, daß nur Personen an Abstimmungen beteiligt werden, welche ein gewisses Mindestwissen aufweisen.
§ 8 Stimmrechte(1) Vereinsmitglieder sind im Rahmen der Organe des Vereins, ausdrücklich auch der Mitgliederversammlung, neben den sonstigen diesbezüglichen Voraussetzungen der Organe hinsichtlich der Stimmrechte nur stimmberechtigt, wenn sie einen "Grundkurs" absolviert haben. Der Fortbestand des Stimmrechts kann an den Besuch von "Fortbildungskursen" innerhalb gewisser allgemein geltender Zeitabstände gekoppelt werden. Diese fallen dann im Sine dieser Satzung ebenfalls unter den Begriff "Grundkurs". Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, daß nur Personen an Abstimmungen beteiligt werden, welche ein gewisses Mindestwissen aufweisen. Eine weitere Voraussetzung für die Erteilung des Stimmrechts an ein Vereinmitglied, welches nicht stimmberechtigt ist, ist die Zustimmung der Mitgliederkommission dazu nach einem von derselben durchgeführten Interview.
4.)
Ich habe eben aus aktuellem Anlaß nochmal die Satzung durchgesehen und finde, daß klarer geregelt werden könnte, welche Stelle Anlaufstelle für Verständnisfragen und Fragen bezüglich vereinsrelevanter Informationen durch Mitglieder und andere Amtsinhaber ist. Einerseits hatte ich überlegt eventuell eine eigene Stelle einzurichten, andererseits ist bereits die Controllinginstanz in mancherlei Hinsicht Anlaufstelle. Also wäre vielleicht eine Idee der Controllinginstanz so eine Anlaufstelle beizugesellen?
Da noch niemand meiner Initiative beipflichtete ergänze ich:
5.)
§7 (2) Mitgliederversammlungen dürfen aus Gründen der essenziellen
Barrierefreiheit und daraus resultierendem Interesse an Gleichbehandlung
aller stimmberechtigter Mitglieder vorgehaltlich (3) i) stets nur im
Internet abgehalten werden.
Tippfehlerkorrektur: "vorbehaltlich"
6.)
Platzhalter in §5,4 und §6,1 ersetzen.