Achtung Achtung!

Die ESH hat nun eine neue eigene Plattform (abrufbar im Menü unter "Enthinderung"). Auf absehbare Zeit wird jene Plattform aktueller gestaltet sein als diese hier.

Einberufung der MV zur Ausarbeitung der Satzung und Registrierungen dazu

feder: Um die Satzung doch noch zu einem Abschluss zu bringen, möchte ich hier eine erneute Mitgliederversammlung einberufen.

1.)
Festlegung von Vereinssitz und Vereinzzielen.

2.)

Festlegung der noch offenen Punkte in §18

3.)

§5 b)

bisher wrote:
Alle oder viele Autisten bräuchten Therapien

vorgeschlagene Änderung wrote:
Alle oder viele Autisten bräuchten Therapien oder seien zeitlebens auf Unterstützung angewiesen.

4.)

Platzhalter in § 5.4 ersetzen.

§5 d) neu hinzufügen:
"Weniger stark betroffene" Autisten könnten nicht für die "stark betroffenen Autisten" sprechen, da sie von diesen keine Ahnung hätten.

5.)

§6 (1): Festlegung allfälliger noch nicht erwähnter Vereinsorgane.
In diesem Zusammenhang sollte wohl auch das diskutiert werden:

55555 wrote:
Ich habe eben aus aktuellem Anlaß nochmal die Satzung durchgesehen und finde, daß klarer geregelt werden könnte, welche Stelle Anlaufstelle für Verständnisfragen und Fragen bezüglich vereinsrelevanter Informationen durch Mitglieder und andere Amtsinhaber ist. Einerseits hatte ich überlegt eventuell eine eigene Stelle einzurichten, andererseits ist bereits die Controllinginstanz in mancherlei Hinsicht Anlaufstelle. Also wäre vielleicht eine Idee der Controllinginstanz so eine Anlaufstelle beizugesellen?

6.)

§7 a) ac) wie folgt zu ändern:

bisher: wrote:

ac) der Vereinsvorstand aufgrund Mehrheitsbeschluß aller Vereinsvorstände, ein Vorsitzender der Controllinginstanz …

vorgeschlagene Änderung: wrote:

ac) der Vereinsvorstand aufgrund Mehrheitsbeschluß aller Vereinsvorstände
ad) ein Vorsitzender der Controllinginstanz …

(das korrigiert eine formale Unsauberkeit)

7.)

§7 c) cc)

bisher wrote:
Erneutes Votum im Sinne von a), wobei hier nun der Zeitraum nicht der endenden ersten Lesung, sondern derjenige der dritten Lesung festgelegt wird.

vorgeschlagene Änderung wrote:
Erneutes Votum im Sinne von a), wobei hier nun der Zeitraum nicht der endenden zweiten Lesung, sondern derjenige der dritten Lesung festgelegt wird.

8.)

bisher: wrote:

§ 8 Stimmrechte
(1) Vereinsmitglieder sind im Rahmen der Organe des Vereins, ausdrücklich auch der Mitgliederversammlung neben den sonstigen diesbezüglichen Voraussetzungen der Organe hinsichtlich der Stimmrechte nur stimmberechtigt, wenn sie einen "Grundkurs" absolviert haben und die Mitgliederkommission nach einem Interview zugestimmt hat. Diese Maßnahme soll sicherstellen, daß nur Personen an Abstimmungen beteiligt werden, welche ein gewisses Mindestwissen aufweisen.

vorgeschlagene Änderung wrote:

§ 8 Stimmrechte
(1) Vereinsmitglieder sind im Rahmen der Organe des Vereins, ausdrücklich auch der Mitgliederversammlung, neben den sonstigen diesbezüglichen Voraussetzungen der Organe hinsichtlich der Stimmrechte nur stimmberechtigt, wenn sie einen "Grundkurs" absolviert haben. Der Fortbestand des Stimmrechts kann an den Besuch von "Fortbildungskursen" innerhalb gewisser allgemein geltender Zeitabstände gekoppelt werden. Diese fallen dann im Sine dieser Satzung ebenfalls unter den Begriff "Grundkurs". Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, daß nur Personen an Abstimmungen beteiligt werden, welche ein gewisses Mindestwissen aufweisen. Eine weitere Voraussetzung für die Erteilung des Stimmrechts an ein Vereinmitglied, welches nicht stimmberechtigt ist, ist die Zustimmung der Mitgliederkommission dazu nach einem von derselben durchgeführten Interview.

9.)

Klarere Formulierung der Regelungen zu den Fristen sowie Festlegung einer Frist, die gilt, sofern keine andere festgelegt wurde.

10.)

Tippfehlerkorrekturen

11.)

Vorstandswahlen