Achtung Achtung!

Die ESH hat nun eine neue eigene Plattform (abrufbar im Menü unter "Enthinderung"). Auf absehbare Zeit wird jene Plattform aktueller gestaltet sein als diese hier.

Möglichst demokratische für Autisten barrierefreie Organisationsformen

Das halte ich für eine Kernfrage. Wenn es beim 101 Stunden-Treffen zu einer Vereingründung kommen sollte, wäre nun wichtig sich zu überlegen, wie man eine geeignete Satzung gestalten könnte. Gleichzeitig sollten wir überlegen, inwieweit solche barrierefreien Strukturen im Rahmen eines e.V. überhaupt verwirklicht werden könnten, ob man eventuell doch andere Strukturen anstreben sollte, so wie die ESH kein e.V. ist und das ganz bewußt.

Damit zusammen hinge die Frage, was die Ziele eines "Auties e.V." sein sollten.

Ich würde zu der Frage gerne mal etwas Dampf machen, damit wir uns nicht nach dem 101 Stunden-Treffen, zu welchem mittlerweile voraussichtlich auch sieben Leute kommen werden, ärgern, daß wir eine Chance verpasst haben sowas dabei nebenher zu gründen.

Eine Frage sollte sein, welche Rolle Nichtautisten im Verein (auch wenn ich vom Verein schreibe lasse ich offen, ob am Ende dieser Diskussion die Meinung steht, daß ein Verein überhaupt Sinn machen kann) spielen sollen. Dürfen sie Mitglied werden? Dürfen sie nur eine Art "Fördermitglied" werden generell oder teilweise ohne Stimmrecht?

Was sollte der Vorstand tun? Welche Organe sollte der Verein neben dem Vorstand besitzen? Sollten diese teilweise in der Satzung geregelt werden, um gute Bedingungen im Verein zu gewährleisten? Oder besser nicht um flexibel zu bleiben?

In der Satzung müßte aus meiner Sicht unbedingt festgeschrieben werden, daß praktisch sämtliche Bereiche der Vereinarbeit bis zu Jahreshauptversammlungen im Internet stattfinden. Ich neige im Moment dazu sogar vorzuschreiben, daß sie ausschließlich im Internet stattfinden dürfen. Denn, wenn auch parallel irgendwo vor Ort etwas stattfindet bedeutet das nach Erfahrungen, die ich machte immer, daß dort vor Ort nebenbei irgendwelche Kommunikationsprozesse ablaufen, die ins Internet nicht mitgeteilt werden. Alle aufs Internet zu verpflichten wäre ein Schritt in Richtung Barrierefreiheit für Autisten, die Probleme damit haben vor Ort irgendwo mit anderen zu sitzen und dabei noch sinnvoll kommunizieren zu müssen. Dies strukturell festzuschreiben wäre wohl auch besonders wichtig, weil so verhindert wird, daß später Vor-Ort-Klüngel den Verein generell immer mehr in eine Richtung steuern, welche Teile der autistischen Mitglieder an den Rand drängt.

Ich neige dazu in diesem Rahmen einer Verpflichtung auf das Internet gleich eine zeitliche Entspannung für alle Entscheidungen festzuschreiben, die nicht unbedingt auf einer Jahreshauptversammlung beschlossen werden müssen. Dort sollte dann im Grunde nur der Vorstand gewählt werden. Sachfragen sollten besser innerhalb von Zeithorizonten (Wochen, vieleicht auch eine geringe Anzahl von Monaten / eventuell auch als mehrstufige Verfahrenslinien?) verpflichtend und satzungsgemäß beraten werden.

Hier wäre es sinnvoll möglichst im Vorfeld abzuklären, inwieweit solche recht eigenen und unüblichen Strukturen dann rechtlich zu bewerten wären in Bezug auf das Vereinsrecht. Da sich soetwas vermutlich bis zum Treffen nicht abklären ließe könnte man in der Satzung schon ein Verfahren festschreiben, das nachträgliche Satzungsänderungen regelt.

Aus rechtlicher Sicht würde ich es unproblematisch finden Sachentscheidungen für den ganzen Verein regelhaft durch eine Art "außerordentlicher Mitgliederversammlung" im Internet zu klären. Und das eben im Verlauf so eines längeren Beratungsprozesses. Hier wäre zu überlegen, wie man das in der Satzung optimal gestalten könnte.

Eventuell sollte man in der Satzung auch so eine Art salvatorische Klausel einfügen bezüglich Entscheidungen, die im Verein im guten Glauben getroffen wurden, sie seien rechtswirksam. Um Barrierefreiheit möglichst gut umzusetzen würde so eine Satzung wohl schon eine Art Unikat. Ich denke man sollte nicht zu viel Angst haben Regelungen zu treffen, die rechtlich problematisch sein könnten, zuerst sollte man überlegen, was ind er Sache optimal wäre für das Ziel einer für alle Autisten barrierefreien Organisation. Alle Autisten schreibe ich bewußt, auch wenn einige sich bekanntlich nicht eigenständig schriftlich oder sonstwie kundtun unter den Umständen ihres aktuellen Daseins.

In der Satzung sollte beschrieben werden, warum darin so spezielle Strukturen niedergeschrieben wurden.

Auch im Internet gibt es dann noch das Problem, daß Autisten, deren Verhalten NA-Verhalten aus meiner Sicht mehr ähnelt als anderen durch Winkelzüge und unsachliche Gruppenbildung aus meiner Sicht bisher immer viel zu viel Macht bekommen hatten in e.V.n von Autisten. Hier sollte man möglicherweise weitergehend regulieren, wie Kommunikation bezüglich Sachentscheidungen stattzufinden hat. Verhindern wird man solche Effekte aber wohl leider nie ganz, da gerade diese Personen auch gerne privat kommunizieren, was jede gut gemeinte Struktur im Verein aushebeln kann einfach dadurch, daß diese Rudel sich dann nicht in diese Strukturen fügen oder dies nur zum Schein tun. Daher wäre die Frage, wie man mit sowas umgeht. Wie verhindert man, daß solche Rudel Vorstände wählen, die dann wieder anfangen Autisten mit autistischerem Verhalten zu diskriminieren, so wie es auch von Seiten NA oft geschieht? Bei Personenwahlen ist derartiger Populismus immer ein gewisser Faktor. Das Vereinrecht ist aber wohl fest auf repräsentative Demokratie fixiert.

Daher wäre ich eventuell dafür den formal erforderlichen Vorstand mit möglichst wenigen Rechten auszustatten und dafür möglichst direktdemokratische Elemente festzuschreiben. Dennoch ist ein Vorstand immer rechtlicher Vertreter eines e.V. hier wäre zu überlegen, wie man das eventuell satzungsmäßig noch weiter einschränken könnte zugunsten gemeinsamer sachlicher Entscheidungsprozesse.

Satzungsänderungen sollten nicht mit einer einheitlichen 3/4-Mehrheit möglich sein. Dies sollte man differenzieren in einen Teil der Satzung, welcher mit einer kleineren Mehrheit geändert werden kann und einem Teil, welcher zentraler ist und nach den anfänglich eventuell nötigen Gründungsanpassungen schwerer geändert werden kann.