55555 (amtlich als Vorsitzender der Mitgliederversammlungen (VdMV)):
Durch Votum von 55555, feder und azrael wurde gemäß §7,2bc) die 2. Lesung zu dieser Mitgliederversammlung zu diesem Thema einberufen.
Da es u.a. um Satzungsänderungen geht, beträgt die Mindestdauer der 2. Lesung fünf Wochen. Diese Dauer wurde durch das Votum im Rahmen der 1. Lesung beschlossen.
Wenn jemand die Zusammenfassung gemäß §7,2ca) erstellt kann diese 2. Lesung beginnen.
Laut §7,2cc) gilt im übrigen in Hinblick auf die 3. Lesung:
Das Votum muß eine Einigung über die Wahloptionen für die Endabstimmung enthalten und mit einfacher Mehrheit die Beschlußfähigkeit der laufenden Mitgliederversammlung feststellen. Das Thema des letzten Votums darf hier nicht mehr abgeändert werden.
55555 (Mitglied):
Ich votiere für eine Dauer der dritten Lesung von 1 Woche. Ich stimme für die Feststellung der Beschlußfähigkeit.