Integration hat zwei Seiten:
Version 1 klingt für die meisten Ohren vermutlich absurd. Wenn derartiges passieren würde, wäre der Aufschrei vermutlich groß.
Für Autisten jedoch ist Version 1 bis heute der Normalfall.
Doch im Grundgesetz steht:
Art. 3[...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.